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Informationen zur Einstellung von Lehrkräften in Niedersachsen       
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Informationen für Bewerberinnen und Bewerber gemäß Artikel 13 DSGVO DSGVO DSGVO
Hinweis auf die Schwerbehindertenvertretung Hinweis auf die Schwerbehindertenvetretung
Informationen zum Gesetz für den Schutz vor Masern Informationen zum Gesetz für den Schutz vor Masern
Übersichtskarte: Landkreise und Bereiche der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Übersichtskarte Übersichtskarte
Das Merkblatt enthält alle für eine Bewerbung notwendigen Informationen Bewerbungsinformationen Bewerbungsinformationen
Das Merkblatt enthält alle für eine Bewerbungen im Quereinstieg notwendigen Informationen Merkblatt für den Quereinstieg
Merkblatt für den Quereinstieg
Das Merkblatt enthält alle notwendigen Informationen für die Bewerbung im Quereinstieg als Praxislehrkraft Merkblatt für den Quereinstieg - Praxislehrkräfte Merkblatt für den Quereinstieg - Praxislehrkräfte
Informationen für Bewerbungen für befristete Verträge (u. a. für interessierte Lehrkräfte im Ruhestand) Bewerbungsinformationen Bewerbungsinformationen
Informationen für Lehramtsstudierende Merkblatt Lehramtsstudierende Merkblatt Lehramtsstudierende
Anleitung zur Datenerfassung für die Onlinebewerbung Datenerfassung für die Onlinebewerbung Datenerfassung für die Onlinebewerbung
Hinweise zur Nutzung des Online-Verfahrens Hinweise zur Online-Bewerbung


Wenn Sie bereits eine Bewerbung abgegeben haben, können Sie Ihre Angaben (z.B. weitere Stellenwünsche) ergänzen.

Ihre Eingaben werden Ihrer Bewerbung zugefügt. Bei einigen Änderungen ist ein Nachweis dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung vorzulegen. Wenn Sie nachweispflichtige Daten geändert haben (z. B. Note der Staatsprüfung) können Sie die Änderungsmeldung online erstellen und dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung mit den entsprechenden Belegen zuleiten. Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, werden diese in das lfd. Bewerbungsverfahren übernommen. Über die Datenübernahme der nachweispflichtigen Daten werden Sie per Email informiert.

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Das Land Niedersachsen stellt an öffentlichen allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte ein, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde (siehe Merkblatt-Grundsätze).

Lehrkräfte, die an einer ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform eingestellt wurden, können im begründeten Einzelfall zu Beginn oder im Laufe der Probezeit an eine andere Schulform teilweise oder im vollen Umfang abgeordnet werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Die Abordnung oder Teilabordnung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, der die dienstrechtlichen Befugnisse für die Maßnahme übertragen sind. Nähere Auskünfte erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.