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Informationen für Bewerberinnen und Bewerber gemäß Artikel 13 DSGVO
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DSGVO
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DSGVO
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Hinweis auf die Schwerbehindertenvertretung |
Hinweis auf die Schwerbehindertenvetretung |
Informationen zum Gesetz für den Schutz vor Masern |
Informationen zum Gesetz für den Schutz vor Masern |
Übersichtskarte: Landkreise und Bereiche der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
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Übersichtskarte
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Übersichtskarte
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Das Merkblatt enthält alle für eine Bewerbung
notwendigen Informationen
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Bewerbungsinformationen
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Bewerbungsinformationen
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Das Merkblatt enthält alle für eine Bewerbungen im Quereinstieg notwendigen Informationen
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Merkblatt für den Quereinstieg
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Merkblatt für den Quereinstieg
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Das Merkblatt enthält alle notwendigen Informationen für die Bewerbung im Quereinstieg als Praxislehrkraft |
Merkblatt für den Quereinstieg - Praxislehrkräfte |
Merkblatt für den Quereinstieg - Praxislehrkräfte |
Informationen für Bewerbungen für befristete Verträge (u. a. für interessierte Lehrkräfte im Ruhestand) |
Bewerbungsinformationen
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Bewerbungsinformationen
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Informationen für Lehramtsstudierende |
Merkblatt Lehramtsstudierende |
Merkblatt Lehramtsstudierende |
Anleitung zur Datenerfassung für die Onlinebewerbung |
Datenerfassung für die Onlinebewerbung |
Datenerfassung für die Onlinebewerbung |
Hinweise unterschiedlicher Einstellungsmöglichkeiten |
Unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten |
Unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten |
Hinweise zur Nutzung des Online-Verfahrens
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Hinweise
zur Online-Bewerbung
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Wenn Sie bereits eine Bewerbung abgegeben haben, können Sie Ihre Angaben (z.B.
weitere Stellenwünsche) ergänzen.
Ihre Eingaben werden Ihrer Bewerbung zugefügt.
Bei einigen Änderungen ist ein Nachweis dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung vorzulegen.
Wenn Sie nachweispflichtige Daten geändert haben (z. B. Note der Staatsprüfung) können Sie die Änderungsmeldung
online erstellen und dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung mit den entsprechenden Belegen
zuleiten. Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, werden diese in das lfd. Bewerbungsverfahren übernommen.
Über die Datenübernahme der nachweispflichtigen Daten werden Sie per Email informiert.
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Das Land Niedersachsen stellt an öffentlichen allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte ein, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde (siehe Merkblatt-Grundsätze).
Lehrkräfte, die an einer ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform eingestellt wurden, können im begründeten Einzelfall zu Beginn oder im Laufe der Probezeit an eine andere Schulform teilweise oder im vollen Umfang abgeordnet werden, soweit dadurch die Bewährung in der Probezeit nicht gefährdet erscheint. Die Abordnung oder Teilabordnung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde, der die dienstrechtlichen Befugnisse für die Maßnahme übertragen sind. Nähere Auskünfte erteilt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.