Das Auswahlverfahren wird mit den vorliegenden Bewerbungen für zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten im Einstiegsamt an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen über den 10.08.2026 hinaus fortgeführt (Stellen zur Sofortbesetzung).
Das Bewerbungsverfahrens für eine Einstellung im Einstiegsamt in den niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2026/2027
Sowohl für eine generelle Bewerbung um (unbefristete) Einstellung in den Schuldienst als auch für eine gezielte Bewerbung für Vertretungsverträge ist eine online gestützte Bewerbung notwendig.
Auskünfte zum Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren erteilen die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Die Kontaktdaten finden Sie hier
Alle geprüften Bewerbungen werden ab 02.12.2026 automatisch für die zweite Auswahlrunde der Stellenausschreibung entsprechend berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren erfahren Sie auch auf dem Einstellungs- und Bewerbungsportal (EiS-Online). Ein Hinweisblatt über die unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten ist dort ebenfalls hinterlegt.
Interessierte, die ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben oder die über eine in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannte Lehramtsausbildung verfügen (Quereinstieg), können sich ebenfalls bereits bei fristgerechter Bewerbung und Prüfung der Bewerbungsfähigkeit bis zum 17.11.2026 auf Stellen innerhalb der ersten Auswahlrunde bewerben. Alle anderen werden ab 02.12.2026 automatisch in das Auswahlverfahren einbezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits nachgewiesen wurde, in Niedersachsen nicht in ein Auswahlverfahren für eine Einstellung in den Schuldienst einbezogen werden.
Stellen für Vertretungsverträge werden im Bewerbungsportal (EIS) angezeigt, eine konkrete Bewerbung auf diese Stellen ist nicht erforderlich. Bei der Bewerbung ist daher anzugeben, ob diese auch oder nur für Einstellungen für befristet teilzeitbeschäftigte Vertretungsverträge gelten soll.